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Ohne Zeitdruck - individuelle Behandlungsdauer 

 

Ihr Anliegen und Ihre Gesundheit nehme ich ernst und dafür nehme ich mir Zeit. Aus diesem Grund habe ich mich von praxisgängigen Zeit-Taktungen losgesagt.

D.h. für Sie, Ihre Behandlung endet nicht nach 15 oder 20 Minuten, weil der nächste Patient wartet, sondern allerhöchstens weil das Behandlungsziel für diesen Tag erreicht wurde.

 

Eine Behandlung braucht mal mehr mal weniger Zeit. In jedem Falle stimme ich diese auf den jeweils aktuellen Stand und die Bedürfnisse ab. Außerdem gehört zu einer vollständigen Behandlung in meinen Augen auch Zeit, um effiziente und individuelle Übungen für zu Hause zu erarbeiten, praktikable Lösungen für den Alltag gemeinsam zu erarbeiten, ebenso wie Zeit und Raum für Fragen und Besprechungen rund um die Behandlung.  

 

 Vor Beginn einer neuen Behandlung steht immer ein ausführliches Gespräch. Hierbei sichte ich gerne alle von Ihnen mitgebrachten Arztberichte, bildgebenden Verfahren und möchte von Ihnen soviel Informationen wie möglich erhalten. Ebenso erfolgt eine eingehende physiotherapeutische Befundung, sowie  die genaue Aufklärung über Behandlungsmethoden,
-ziele und Kosten. All dies habe ich in einem eigenem Befund- und Behandlungsvertrag (nach dem aktuellen Patientenschutzgesetz) zusammengestellt. 

 

Wieviel Zeit sollten Sie einplanen?

Rechnen Sie im Schnitt für eine normale Behandlung ab 30 Minuten bis 60 Minuten ein.

Für Ihren ersten Termin sollten Sie 1,5 Stunden Zeit einrechnen.

 

 

 

Terminvergabe/ Termin absagen

 Termine vergebe ich individuell und immer mit einem ausreichend großen Zeitfenster zum nächsten Patienten. Sollte es doch einmal zu Engpässen kommen, so biete ich nach Vereinbarung auch Samstage für Behandlungen an.   

Sollten Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, so sagen Sie diesen bitte rechtzeitig, also mindestens 24 Stunden vorher telefonisch ab.

Gegebenenfalls wird der Termin bei nicht möglicher Weitergabe aufgrund der Kurzfristigkeit berechnet werden müssen. Eine Absage auf dem Anrufbeantworter ist ausreichend.